Vertragsbedingungen für Verträge zwischen

greencentive, Ökologisches Event und Projektmanagement, Olivér Szabó, Lohrbergstrasse 29, 50939 Köln

im Folgenden „Anbieter“

und

den Auftraggebern/Mietern/Nutzern/im Folgenden „Kunde“

I. Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Die Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Anbieter gibt ein unverbindliches Angebot für die Durchführung einer Veranstaltung/einer Vermietung/einer Dienstleistung ab (sog. invitatio ad offerendum), mit der Aufforderung an den Kunden ein verbindliches Angebot (= Bestellung) zu unterbreiten. Der Anbieter ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von drei Wochen nach telefonischer, schriftlicher oder elektronischer Anfrage durch den Kunden anzunehmen (= Auftragsbestätigung).

(2) Dieses gilt auch für die Anmietung, die online unter Nutzung der Internetseite des Anbieters erfolgt. Der Kunde gibt durch die Buchung online ein verbindliches Angebot ab. Der Vertragsschluss bedarf einer Annahmeerklärung des Anbieters (= Auftragsbestätigung).

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten vorbehaltlich der folgenden Absätze die vereinbarten Preise.

(2) Vom Kunden gewünschte zusätzliche Lieferungen und Leistungen sind gesondert zu
 vergüten.

(3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben auch nach Vertragsschluss
 angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und/oder Vertriebskosten für Leistungen, die 6 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.


(4) Ändert sich zwischen Vertragsschluss und Ausführungstermin die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, sind die Preise entsprechend anzupassen. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung der Umsatzsteuer besteht nicht.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, eine Vorauszahlung auf den Vergütungsanspruch gemäß § 3 Abs. 6 oder eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Vergütungsanspruches zu verlangen. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden in der Höhe freizugeben, wie ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Kommt der Kunde mit der Vorauszahlung oder Bestellung der Sicherheit in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbereitungshandlungen einzustellen und von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, bis die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erfolgt ist. Kommt es hierdurch zu einer Verzögerung oder einer Schlechtausführung der Veranstaltung/Dienstleistung/Vermietung, hat dies der Kunde zu vertreten. Ferner hat der Anbieter im Falle des Verzuges das Recht zur Kündigung nach den Regeln des § 7 Abs. 2 dieser AGB.

(6) Es gelten für die Vermietung/Veranstaltungsdurchführung/Dienstleistung folgende Zahlungsbedingungen: 30 % der zu erwartenden Endsumme bei Auftragserteilung, 30 % vor der Veranstaltung (Eingang auf dem Konto des Anbieters 14 Tage vor Veranstaltungsdatum) und 40 % bzw. Restsumme unverzüglich nach Veranstaltungsende.

(7) Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung tritt spätestens ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Auch hier bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.

(8) Rechnungsdaten sind zu Beginn vom Kunden richtig anzugeben. Vom Kunden verursachte oder gewünschte Rechnungskorrekturen oder Änderungen werden dem Kunden mit 25,00 EUR pro Korrektur berechnet.

§ 4 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietobjekten und Zubehör des Anbieters ist ausgeschlossen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Liefer- und Leistungstermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen des Anbieters setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Leistungszeit des Anbieters in angemessenem Umfang.

§ 6 Mietsache / Hausrecht

(1) Der Kunde hat die angemieteten Räume/Flächen und Gegenstände sachgerecht und
pfleglich für die Dauer der Mietzeit zu behandeln. Der Kunde haftet für Beschädigungen, die er selbst, einer seiner Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste verursachen.

(2) Dem Anbieter steht das uneingeschränkte Hausrecht zu. Den Anweisungen des Anbieters und der Erfüllungsgehilfen des Anbieters ist Folge zu leisten, was insbesondere für die Sicherheit der Veranstaltung und im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung unumgänglich ist.

§ 7 Kündigung

(1) Die abgeschlossenen Verträge sind verbindlich und können grundsätzlich nicht gekündigt werden.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde mit der Vorauszahlung oder der Sicherheitsleistung ganz oder teilweise in Verzug ist.

(3) Ferner ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter erfährt, dass die Veranstaltung nicht gemäß dem vereinbarten Zweck durchgeführt werden soll oder wesentliche Tatsachen über die Person des Kunden oder der Besucher verschwiegen werden, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung/Dienstleistung oder das Ansehen des Anbieters gefährden können oder wenn die vereinbarte Teilnehmerzahl deutlich überschritten wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt.

§ 8 Gefahrübergang / Verzug

(1) Kommt der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so geht mit Verzugseintritt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware/Leistung auf den Kunden über.
 Der Anbieter kann den diesbezüglich entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, vom Kunden ersetzt verlangen.

(2) Werden auf Wunsch des Kunden Artikel, Accessoires oder andere Güter an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden (Übergabe an das Beförderungsunternehmen) die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Güter vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn der Anbieter sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Der Anbieter ist berechtigt, die Ware zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

(2) Im Falle der Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden setzt sich das Anwartschaftsrecht an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Sache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt auch für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Anbieter anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde tritt dem Anbieter auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware gegen einen Dritten erwachsen; der Anbieter nimmt die Abtretung schon jetzt an.

§ 10 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Soweit ein Mangel vorliegt, leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Neuherstellung.

(2) Sofern die Nacherfüllung unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wegen 
unverhältnismäßiger Kosten der Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz statt der Leistung unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkung gemäß § 11 dieser AGB verlangen.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Arbeiten oder Änderungen an den Produkten, Gegenständen oder Waren vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(4) Der Anbieter ist berechtigt bei Catering-Leistungen bei betrieblicher Notwendigkeit Änderungen im Angebot und bei der Leistungserbringung vorzunehmen, soweit die Leistungen in der Qualität und in der Menge gleichwertig sind und die grundsätzliche Vertragsdurchführung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

(5) Bei den vom Anbieter verarbeiteten Lebensmitteln kann es zu Abweichungen in der Größe, dem Aussehen etc. kommen. Dies ist ein normaler – der Natur der Sache geschuldeter – Umstand und stellt keinen Mangel dar.

(6) Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme oder endgültiger Abnahmeverweigerung der Leistungen des Anbieters durch den Kunden. Ist die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer, so gilt die kürzere gesetzliche Verjährungsfrist.

§ 11 Haftungsbeschränkungen / Haftungsausschluss

(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, höhere Gewalt und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 11eingeschränkt.

(2) Der Anbieter haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung und Lieferung und Installation des Liefergegenstands, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Leistung und des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal oder Gästen des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit der Anbieter gemäß § 11 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Anbieter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung oder des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung oder des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Anbieter, Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sollte aufgrund des Zeitablaufs ein Hinausschieben für den Kunden untunlich sein (z.B. wegen eines Fixtermins) bleibt der Anbieter auf das Rücktrittsrecht beschränkt. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die dem Anbieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Kunden kann vom Anbieter eine Erklärung verlangen, ob der Anbieter zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wird. Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt stehen den Kunden nicht zu.

(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände und Wertsachen vom Kunden, soweit dem Anbieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(6) Wünscht der Kunde eine Dienstleistung von Dritten, z.B. Künstlern, Fotografen etc., kann der Anbieter bei der Auswahl behilflich sein. Der Auftrag wird im Namen und Auftrag des Kunden erteilt. Der Anbieter haftet nicht für Leistungen Dritter, die im Auftrag und Namen des Kunden vermittelt wurden.

(7) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(8) Soweit der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(9) Die Einschränkungen dieses § 11 gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Pflichten und Haftung des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Sachen und Leistungen vor ihrer Ingebrauchnahme auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den Vertragszweck zu prüfen und dem Anbieter erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen gilt die Leistung als genehmigt.

(3) Der Kunde haftet dem Anbieter für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, die ihm anlässlich der Vertragsdurchführung durch den Anbieter überlassen wurden. Im Fall des Verlustes, der Zerstörung oder Beschädigung verpflichtet er sich zur Schadensregulierung.

(4) Der Kunde trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung – soweit der Anbieter nicht gegenüber dem Kunden leistungs- und gewährleistungspflichtig ist – einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung und übernimmt hiermit die Haftung u.a. gegenüber den Besuchern und sonstigen Dritten.

(5) Der Kunde haftet für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung von ihm, seinen Beauftragten, den Besuchern oder sonstigen Dritten verursachten Personen- und Sachschäden gegenüber dem Anbieter und stellt den Anbieter von allen Schadensersatzansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei.

§ 13 Pauschalierter Schadensersatzanspruch

(1) Nach Abschluss des Vertrages ist dieser für beide Parteien verbindlich, soweit kein
 Kündigungsgrund nach § 7 vorliegt. Sollte der Kunde den Auftrag gleichwohl stornieren bzw. kündigen, hat der Anbieter einen Anspruch auf Schadensersatz, der pauschal wie folgt berechnet wird:


Stornierung entstehende Kosten
über 6 Monate vor Veranstaltung: Raum- und Nebenkosten
 bis 6 Monate vor Veranstaltung: 20 % der zu erwartenden Endsumme 
bis 3 Monate vor Veranstaltung: 40 % der zu erwartenden Endsumme 
bis 6 Wochen vor Veranstaltung: 60 % der zu erwartenden Endsumme
 bis 2 Wochen vor Veranstaltung: 70 % der zu erwartenden Endsumme
. Danach 80 % der zu erwartenden Endsumme.

(2) Die zu erwartende Endsumme setzt sich zusammen aus dem Bruttogesamtpreis gemäß zuletzt gestelltem Angebot bzw. bei Vorliegen der Auftragsbestätigung des Anbieters, zuzüglich der Werte der weiteren vereinbarten Zusatzleistungen, die durch den Anbieter erbracht werden sollten. Wurde im Angebot der Mindestgastronomieumsatz nicht erreicht, gilt für die Berechnung der Endsumme im Bereich „Speisen und Getränke“ (sog. Food-Kosten) der Mindestumsatz zuzüglich der Non-Food-Kosten und der Mehrwertsteuer.

(3) Der Anbieter wird den Schadensersatzanspruch reduzieren, wenn der angemietete Raum (oder Fläche) noch rechtzeitig anderweitig vermietet werden kann. Eine anderweitige Vermietung 6 Wochen vor der Veranstaltung ist aufgrund des organisatorischen Aufwandes in der Regel nicht möglich. Dem Kunden wird für den pauschalierten Schadensersatzanspruch ferner der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als die Pauschale. Im Übrigen steht dem Anbieter das Recht zu, anstelle des pauschalierten Schadensersatzanspruches den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

(4) Im Falle einer Erweiterung der Teilnehmerzahl durch den Kunden ist der Anbieter berechtigt eine angemessene Erhöhung der zu zahlenden Vergütung zu verlangen. Eine kurzfristige Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden führt nicht zu einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

§ 14 Urheberrechte/Nutzungsrechte/Foto/Film

(1) An den vom Anbieter stammenden Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen
 Unterlagen behält sich der Anbieter das Eigentum und die gewerblichen Schutzrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die im Rahmen der Vertragsanbahnung übersandt werden.

(2) Alle Rechte (Urheberrechte/Markenrechte/Namensrechte etc.) die der Anbieter mit der Durchführung der Veranstaltung erwirbt, verbleiben beim Anbieter. Dem Kunden wird im Rahmen der Veranstaltung die Nutzung dieser Rechte eingeräumt. Das Nutzungsrecht erlischt mit Veranstaltungsende, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.

(3) Bringt der Kunde eigene Rechte in die Veranstaltung ein, hat er dafür einzustehen, dass diese Rechte frei von Rechten Dritter sind und/oder die Genehmigung zur Verwendung dieser Rechte vorliegt. Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei, soweit diese Rechte von ihm, seinen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Kunden eingebracht wurden.

(4) Dem Anbieter ist es gestattet jederzeit auf der Anlage des Anbieters auch von Veranstaltungen des Kunden Foto- und Filmaufnahmen herzustellen. Jeder Nutzer der Anlage des Anbieters ist damit einverstanden, dass Fotos und Filmaufnahmen, die seine Person zeigen – sofern es sich nicht um Porträtfotos oder Fotos bzw. Filmaufnahmen handelt, die ausschließlich eine Person individualisiert zeigen – auf der Internetseite des Anbieters oder in Broschüren bzw. sonstigen Werbematerial des Anbieters veröffentlicht werden.

IV. Erfüllungsort / Salvatorische Klausel/anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist der Firmensitz des Anbieters in Köln.

(2) Bei Verträgen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich Scheck- und Wechselklagen Köln.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.

(5) Abweichende Vereinbarungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses der Schriftform.

(6) Vorrangig gelten die schriftlich getroffenen Individualvereinbarungen und sodann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung sowie Daten aus der Vertragsdurchführung zu Zwecken der Vertragsverwaltung, -durchführung und -abwicklung zur Datenverarbeitung unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere des § 28 BDSG, speichert und maschinell verarbeitet. Alle erhobenen und gespeicherten Daten des Kunden werden vertraulich behandelt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die gespeicherten Daten, soweit für die Vertragsdurchführung oder zur Herleitung aus dem Vertragsverhältnis resultierender Rechte, Dritten (z.B. Gerichten oder zur Bonitätsprüfung) zu übermitteln. Der Anbieter unternimmt wirtschaftlich und technisch zumutbare und mögliche Vorkehrungen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf die erhobenen Daten zu verhindern.

Stand: 11.02.2019